Rechte, Pflichten und Haftungsgrenzen für die Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte im Bereich feuerfester Werkstoffe.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von feuerfesten Ofenauskleidungen, Isoliersteinen und Siliziumkarbid-Mörtel zwischen Arabia Refractories und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Gegenstand ist die Herstellung und Lieferung hochdichter feuerfester Werkstoffe für Industrieöfen in der Metallurgie und Siderurgie. Die genauen Spezifikationen, Mengen und Liefertermine werden im jeweiligen Auftrag festgelegt. Technische Datenblätter sind Bestandteil des Vertrags.
Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Ofentyp, Betriebstemperatur und thermischen Wechselbelastungen rechtzeitig mitzuteilen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben haftet Arabia Refractories nicht für Minderleistungen der Auskleidung.
Arabia Refractories haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Produktionsausfälle oder Energieverluste, ist ausgeschlossen. Die maximale Haftungssumme ist auf den Rechnungswert der betroffenen Lieferung begrenzt.
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Übergabe. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln wird Arabia Refractories nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Arabia Refractories behält sich vor, diese Bedingungen mit einer Frist von 30 Tagen zu ändern. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet. Bei Kündigung aus wichtigem Grund entfällt die Frist.